Württembergische V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20)
Mit der Zahnzusatzversicherung V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20) bietet die Württembergische einen sehr guten Kombi-Tarif mit Altersrückstellung. Das heißt, dass es nicht zu alterbedingten Beitragsanpassungen kommt. Er ist besonders für Erwachsene geeignet, die qualitativ hochwertige Leistungen im Zahnerhalt erwarten, sich im Bereich Zahnersatz exzellent absichern möchten und auch eine umfangreiche Prophylaxe schätzen.
Die Highlights der Zahnzusatzversicherung sind die hohen Erstattungssätze für Kosten im Bereich Zahnerhalt und Zahnersatz sowie die hundertprozentige Erstattung von Vorsorgemaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung ohne jegliche Wartezeiten.
- Professionelle Zahnreinigung (PZR) pro Jahr: 100 %, ohne Summenbegrenzung
- Wurzelbehandlung: 100 %
- Suprakonstruktion (auf Implant): 90 % zzgl. Kassenleistung
- max. Anzahl fehlende Zähne mitversicherbar: 4 fehlende Zähne
- Zahnersatz 1. bis 4. Jahr: 4000 EUR
- Sehilfen: 125 EUR, alle 2 Jahre
Von der DZVS für Sie analysiert: Das leistet der Tarif Württembergische V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20)!
Zahnreinigung im Tarif Württembergische V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20):
Im Bereich der Zahngesundheitsprophylaxe werden im Tarif V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20) 100% der Kosten erstattet, die Übernahme der professionellen Zahnreinigung (PZR) ist unbeschränkt, es gibt keine maximale Leistungsgrenze. Da bei der PZR zwei Reinigungen pro Jahr empfohlen werden und diese in der Regelung jeweils 80 € kosten, können hier alle Kosten übernommen werden. Zu der Prophylaxe gehören neben der PZR auch die Fissurenversiegelung, die Fluoridierung der Zähne, die Kariesdiagnostik und die Erstellung eines Mundhygienestatus. Diese Leistungen sind sofort nach Versicherungsbeginn nutzbar.
Zahnerhalt im Tarif Württembergische V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20):
Alle Maßnahmen aus dem Bereich des Zahnerhalts werden im Tarif V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20) zu 100% erstattet. Dazu gehören hochwertige Kunststoff-Füllungen, die Behandlung bei Parodontitis und alle Wurzelbehandlungen, auch Wurzelspitzenresektionen und Wurzellängenmessungen. Nicht erstattet werden die Kosten einer Schleimhauttransplantation. Sie können alle diese Leistungen nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen, ohne jegliche Wartezeit. Die Erstattung erfolgt auf Basis des Rechnungsbetrags inkl. aller Vorleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Zahnersatz im Tarif Württembergische V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20):
Im Bereich Zahnersatz werden in dem Tarif V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20) die Behandlungskosten der Regelversorgung zu 100% übernommen. Die Erstattung von hochwertigem Zahnersatz erfolgt in einer Höhe von 90%. Sollte Ihre GKV einen Festzuschuss leisten, kann sich die Erstattungshöhe auf 100% steigern. Dies betrifft Kronen, Brücken, Kosten der Labortechnik und von funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen und Veneers (max. bis siebter Zahn). Inlays und Implantate sowie der dazugehöriger Knochenaufbau werden immer mit 90% erstattet. Positiv zu nennen ist hier auch die fehlende Wartezeit. So lassen sich alle Leistungen des Tarifs sofort nach Versicherungsbeginn nutzen.
Kieferorthopädie im Tarif Württembergische V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20):
Kieferorthopädische Behandlungen werden weder bei Kindern und Jugendlichen, noch bei Erwachsenen erstattet.
Hightechleistungen im Tarif Württembergische V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20):
Hightechleistungen werden im Tarif V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20) in einem sehr guten Umfang erstattet. Lediglich die digitale Volumentomographie, die bei der Planung von Implantaten eingesetzt wird, kann nicht geltend gemacht werden. Für Laserbehandlungen und Behandlungen mit einem OP-Mikroskop können Sie mit 100% Erstattung rechnen, wenn die Maßnahmen im Rahmen einer endodontischen und parodontologischen Behandlung erfolgen. CEREC-Behandlungen, bei denen der Zahnersatz während der Behandlung mit Hilfe eines Computermodells gefertigt wird, können mit 90-100% der Kosten übernommen werden, je nachdem ob ein Festzuschuss Ihrer GKV hinzukommt. Kosten für Knirscherschienen und DROS-Schienen, die das Zusammenspiel der Zähne korrigieren, werden zu 90% erstattet. Bei einem Festzuschuss der GKV erhöht sich auch hier die Erstattung. Ultraschallverfahren, photoaktivierte Chemotherapie, Bakterienanalyse und DNA-Test werden zu 100% erstattet, jedoch nicht als Einzelleistungen. Vollnarkosen, Akupunktur uns Hypnose können im Zusammenhang mit ambulanten Zahnbehandlungen bei maximal 200 € im Jahr zu 100% erstattet werden. Eine Besonderheit des Tarifs ist die Absicherung von Brillen und Sehhilfen, mit max. 125 € pro zwei Versicherungsjahren. Die Erstattung können Sie für die Neuanschaffung oder Reparatur geltend machen. Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen gibt es keine Wartezeit.
Bedingungen des Tarifs Württembergische V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20):
Die Zahnzusatzversicherung V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20) hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Bereits bestehende Füllungen, Kronen und Brücken sind im Tarif voll versichert. Auch herausnehmbare Prothesen und Zahnlücken (bis zu vier fehlende Zähne) sind mit einer veränderten Leistungsstaffel versicherbar. Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden und sind als relativ schwierig eingestuft. Die Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn eine Behandlung angeraten oder geplant ist, offene oder bereits begonnene Behandlungen sind jedoch von der Erstattung ausgeschlossen. Für die Nutzbarkeit der Leistungen gibt es keine Wartezeit, außer bei Maßnahmen der Kieferorthopädie.
Zahnärztliche Behandlungen im Ausland sind abgesichert und zwar mit mindestens 90% Erstattungssatz (mit Zuschuss der GKV 100% möglich). Die Württembergische leistet in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt maximal 4.800 €. Für Behandlungen, die nach einem Unfall erforderlich werden, entfällt eine Begrenzung der Leistungen. Die Versicherung leistet bis zum Höchstsatz (Steigerungsfaktor 3,5) der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Unsere Empfehlung
Der Deutsche Zahnversicherungs-Service ist als spezialisierter Versicherungsmakler für Zahnzusatzversicherungen nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Für eine objektive Bewertung und damit Sie eine fundierte Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung treffen können, haben wir für Sie in unserem Onlinerechner die Zahnzusatzversicherung V1 (ZBU, ZGU70, BZGU20) der Württembergische Versicherung verschiedenen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenübergestellt. So erhalten Sie einen transparenten Vergleich und können sicher sein, für sich und Ihre Zähne die optimale Absicherung zu finden.
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