Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen
Wenn eine Wartezeit bei Ihrer Zahnzusatzversicherung vereinbart ist, bedeutet das, dass Sie nach Vertragsabschluss für einen bestimmten Zeitraum noch keine Leistungen aus dem Tarif in Anspruch nehmen können. Wie lange dieser Zeitraum ist und für welche Leistungen es eine Wartezeit gibt, hängt vom Tarif ab. Die Leistungen, für die Wartezeiten vereinbart sein können, werden in vier Kategorien eingeteilt:
- PZR (Professionelle Zahnreinigung)
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz
- KFO (Kieferorthopädie)
Der Tarif der Barmenia Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus hat zum Beispiel in keiner der vier Erstattungskategorien eine Wartezeit. Keine Wartezeit bedeutet jedoch nicht, dass eine zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits angeratene und laufende Behandlungen von der Zahnzusatzversicherung übernommen wird. Informationen zu Tarifen mit Sofortleistungen finden Sie hier.
Zahnzusatztarife ohne Wartezeit
Für eine anstehende Behandlung beim Zahnarzt, z.B. das Setzen eines Implantates, kann eine hohe Zahnarztrechnung auf Sie zukommen. Mit einer Zahnzusatzversicherung werden diese Kosten oder ein großer Teil davon übernommen und somit die Entscheidung für eine optimale moderne Zahnbehandlung einfacher fallen. Viele Patienten möchten nach einer bereits angeratenen und geplanten Behandlung noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um die hohen Kosten nicht alleine tragen zu müssen.
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Deshalb ist auch die häufigst gestellte Frage beim Abschluss: Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten? Die Antwort lautet „Ja“. Doch auch hier gilt: Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf eine Behandlung weder angeraten noch begonnen sein. Es gibt wenige Tarife, die Sofortleistungen anbieten und auch bei bereits angeratenen Behandlungen leisten. Denn nur weil Zahntarife keine Wartezeit haben, bedeutet das nicht automatisch, dass sie für bereits angeratene Behandlungen eintreten.
Für Patienten, die den ersten Zahnersatz oder andere anstehende Zahnbehandlungen schon im Hinterkopf haben, allerdings noch keinerlei Beratung dazu von Ihrem Zahnarzt erhalten haben, sind Tarife ohne Wartezeit genau das Richtige. Der Vorteil ist, dass Sie nach Vertragsabschluss direkt für jegliche, im Tarif erhaltene Behandlungen, Leistungen im Rahmen der Leistungsstaffel in Anspruch nehmen können.
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Tarifempfehlungen ohne Wartezeit:
- Die Bayerische Zahn Prestige und Zahn Prestige Plus
- Inter QualiMed Z Z80 und QualiMed Z Z80+ZPro
- Barmenia MehrZahn Vorsorge Bonus Mehr Zahn 90
- ERGO ZAB+ZAE+ZBB+ZBE
Zahnzusatztarife mit Wartezeit
Wenn ein Tarif Wartezeiten hat, erhalten Sie in dieser Zeit keinerlei Leistungen von der Versicherung. Wartezeiten schrecken viele Patienten zunächst ab. Jedoch sollte man beachten, dass Wartezeiten durchaus ihre Begründung haben.
Der Versicherer stellt mit Wartezeiten eine stabile Preiskalkulation sicher und verhindert eine sofortige hohe Ausnutzung des Tarifs. Somit werden die Erstattungskosten zum Anfang der Versicherungslaufzeit überschaubar gehalten, um allen Kunden eine langfristige und lohnenswerte Zahnzusatzversicherung mit fairen Beiträgen bieten zu können.
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Außerdem schützt der Versicherer damit die Versichertengemeinschaft (Kunden, die bereits diesen Tarif abgeschlossen haben) vor Neukunden, die kurz vor einer anstehenden teuren Behandlung noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen wollen.
Bedenken Sie immer, dass fast alle Zahnzusatzversicherungen nicht für bereits angeratenen Behandlungen leisten. Selbstverständlich sind nach Versicherungsbeginn alle tariflich vereinbarten Erstattungsleistungen mitversichert, es können allerdings erst nach Ablauf der Wartezeit Leistungen eingefordert werden.
Wenn Sie Ihre noch gesunden Zähne rechtzeitig absichern möchten, um für zukünftige Behandlungen nicht die gesamten Kosten tragen zu müssen, gibt viele leistungsstarke und günstige Tarife, die geringe Wartezeiten anbieten.
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Tarifempfehlungen mit geringen Wartezeiten:
- DentalBest von der Allianz
- Zahn Komfort von der Die Bayerische
Beide Tarife haben keine Wartezeit für PZR und eine Wartezeit von 3 Monaten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und KFO.
Unser Praxistipp:
Senden Sie uns Ihren Zahnstatus mitsamt der Datenschutzerklärung einfach per Fax oder als Mail. Viele Versicherer mit interessanten Tarifen verzichten auf die üblichen Wartezeiten, wenn wir Ihren Zahnstatus innerhalb von 10 Tagen nach Antragstellung einreichen. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Tarif über unsere Internetseite bereits online abgeschlossen haben. Zusätzlich zum Verzicht auf die Wartezeiten wird das Risiko einer Leistungsablehnung bei nachträglichen Rückfragen des Versicherers bei Ihrem Zahnarzt ausgeschlossen.
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Das Team der DZVS wird sich zeitnah bei Ihnen zurückmelden.