Altersrückstellung bei Zahnzusatztarifen
Statistisch erhöht sich die Inanspruchnahme der Erstattungsleistungen eines Zahnzusatztarifs mit zunehmendem Alter der versicherten Kunden. Gesetzlich sind die Versicherungsgesellschaften daher angehalten diese Kostensteigerungen mit den kalkulierten Beiträgen darzustellen. Um diese Beitragssteigerungen im Alter abzufangen, kalkulieren einige Versicherungsgesellschaften sogenannte Altersrückstellungen in ihre Tarife ein. Im Vergleich zu Zahnzusatztarifen mit Altersrückstellung sind die Beiträge für Tarife ohne Altersrückstellung meistens niedriger. Das liegt daran, dass der Beitrag bei Tarifen mit Altersrückstellung von Anfang an auf einem höheren Niveau liegt und keine automatischen Beitragserhöhungen zu vorab definierten Lebensaltern vorgesehen sind. Ausschlaggebend für den Beitrag ist das Lebensalter bei Versicherungsbeginn.
Vor- und Nachteile von Zahnzusatztarifen mit Altersrückstellung:
Vorteile:
- Stabiler Durchschnittsbeitrag bei langer Laufzeit
- Entlastung im Alter
- Sinnvoll für Versicherungsnehmer die eine lange Versicherungslaufzeit anstreben
Nachteile:
- Bei Kündigung wird kein Geld zurück erstattet
- Es kann zu außerplanmäßigen Beitragserhöhungen kommen
Versprechen der Versicherungsgesellschaft
Bei Tarifen mit Altersrückstellung versprechen die Versicherungsgesellschaften einen stabilen Beitrag, der mit steigendem Alter nicht erhöht wird. Um dies zu gewährleisten müssen die Versicherungsgesellschaften einen Teil deines Beitrags zinsbringend anlegen. Dieser „Beitragszuschlag“, der von einem Treuhänder kalkuliert wird, bildet die Altersrückstellung.
Die Reserve zur Deckung der hohen Behandlungskosten im zunehmenden Alter gehört allerdings nicht allein Ihnen, sondern der Versichertengemeinschaft. Das bedeutet auch, dass Sie bei der Kündigung eines Tarif mit Altersrückstellung (z.B. Wechsel der Versicherungsgesellschaft) Ihre eingezahlten Beiträge nicht zurück bekommen. Der Beitrag, den Sie für die Altersrückstellung bezahlen, verbleibt somit der Versicherungsgesellschaft.
Außerplanmäßige Beitragserhöhungen bei Tarifen mit Altersrückstellung
Bei Zahnzusatztarifen ohne Altersrückstellung werden Beitragserhöhungen zu vorab definierten Lebensaltern kalkuliert. Bei Zahnzusatztarife mit Altersrückstellung versprechen die Versicherungsgesellschaften eine stabile Beitragskalkulation. Es kann allerdings in beiden Fällen aus unterschiedlichen Gründen zu außerplanmäßigen Beitragserhöhungen kommen. Wenn die Erstattungsleistungen eines Tarifs höher ausfallen als zuvor kalkuliert, müssen die Beiträge zwangsläufig erhöht werden.
Gründe für eine außerplanmäßige Beitraganpassung:
- Entwicklung und Nutzung neuer und kostspieliger zahnmedizinischer Behandlungsmethoden
- Vermehrte Inanspruchnahme von Leistungen für teure Behandlungen durch die Versichertengemeinschaft
- Rechtliche sowie preisliche Änderungen im Gesundheitswesen (z.B. Laborkosten werden erhöht oder Leistungen fallen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkasse heraus)
Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung
Bei Zahnzusatztarifen ohne Altersrückstellung werden Beitragserhöhungen zu vorab fest definierten Zeitpunkten einkalkuliert. Sie als Kunde wissen somit schon von Beginn an, wann Sie mit einer Beitragserhöhung zu rechnen haben und wie dieser Beitrag dann ausfällt. Die Zeiträume zwischen den Beitragserhöhungen können je nach Tarif variieren.
Vor- und Nachteile von Zahnzusatztarifen ohne Altersrückstellung:
Vorteile:
- Fest definierte Beitragssteigerung nach Lebensalter
- Günstigere Beiträge
- Bei Kündigung gibt es keinen Verlust der Altersrückstellung
Nachteile:
- Bei Kündigung wird kein Geld zurück erstattet
- Durchschnittsbeitrag wird planmäßig bei langer Laufzeit teurer
Beitragsunterschied aufgrund der Altersrückstellung
Am Beispiel der beiden Zahnzusatztarife ZahnTopPur und ZahnTop von Signal Iduna können Sie die Beitragsunterschiede bei identischen Erstattungsleistungen gut erkennen.
ZahnTopPur ohne Altersrückstellung
- max. 135 € pro Jahr für Prophylaxe
- 90% bei Zahnbehandlung
- 90% bei Zahnersatz
- 90% bei Füllungen
- Leistet für Kieferorthopädie
Beitrag bei 25 Jahren 14,59 Euro pro Monat
ZahnTop mit Altersrückstellung
- max. 135 € pro Jahr für Prophylaxe
- 90% bei Zahnbehandlung
- 90% bei Zahnersatz
- 90% bei Füllungen
- Leistet für Kieferorthopädie
Beitrag bei 25 Jahren 30,01 Euro pro Monat
Fazit zur Altersrückstellung bei Zahnzusatzversicherungen
Die meisten modernen und empfehlenswerten Zahnzusatztarife haben keine Altersrückstellung. Damit wissen Sie ab Versicherungsbeginn bereits, mit welcher Beitragserhöhung Sie zu welchem Zeitpunkt zu rechnen haben.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich Tarife ohne Altersrückstellung. Tarife mit Altersrückstellung versprechen einen stabilen Beitrag über einen langen Zeitraum. Außerplanmäßigen Beitragserhöhungen sind allerdings nicht ausgeschlossen. Zudem sind die Beiträge bei den meisten Tarifen ohne Altersrückstellung vor allem für junge Menschen niedriger.
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