Deutscher Zahnversicherungs-Service Entscheidungshilfen Umgang von Zahnzusatzversicherungen mit fehlenden Zähnen

Fehlende Zähne

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Ich habe fehlende Zähne

Kann ich meine vorhandenen Zahnlücken für eine Versorgung mit Zahnersatz versichern? Zunächst einmal vorweg: Jawohl! Sie können fehlende Zähne mitversichern, jedoch sollten Sie sich über die vier Irrtümer bei fehlenden Zähnen im Klaren sein. 

Fehlende Zähne im Sinn der Gesundheitsfragen sind alle fehlenden Zähne, die theoretisch ersetzt werden könnten. Das bedeutet also, dass ein Zahn, der aufgrund einer kieferorthopädischen Behandlung gezogen wurde und bei dem nun ein Lückenschluss vorliegt, weil die beiden nebenstehenden Zähne zusammengerückt sind, nicht als fehlend gilt. Ebenfalls sind damit keine Zähne gemeint, die durch Zahnbrücken oder Implantaten bereits ersetzt sind.

Bei der Mitversicherung fehlender Zähne ist zu beachten, dass vor Antragstellung bereits angeratene oder geplante Zahnersatz-Maßnahmen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Eine Ausnahme bieten Tarife mit Sofortleistungen. Weitere Informationen zu Sofortleistungen finden Sie hier.

Die vier größten Irrtümer bei fehlenden Zähnen

Leistungsausschluss für fehlende Zähne bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen

Es gibt Zahnzusatzversicherungen, bei denen Sie im Versicherungsantrag keine Gesundheitsfragen zu Ihrem aktuellen Zahnstatus beantworten müssen. Der Antrag kann trotz der nicht angegebenen fehlenden Zähne angenommen und abgeschlossen werden. Die Zahnlücken sind hierbei jedoch definitiv vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es werden keine Leistungen, wie Implantate, Brücken oder Kronen für die vorhanden Zahnlücken erbracht. Informationen zu Tarifen ohne Gesundheitsfragen finden Sie hier.

Leistungsausschluss für fehlende Zähne trotz Gesundheitsfragen

Wenn Sie Gesundheitsfragen beantworten und die Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag trotz fehlender Zähne annimmt, bedeutet das nicht, dass die fehlenden Zähne automatisch immer mitversichert sind. Es gibt Tarife mit Gesundheitsfragen, bei denen Sie eine bestimmte Anzahl an fehlenden Zähnen auf unterschiedliche Arten mitversichert können. Informationen zu den verschiedenen Arten, wie fehlende Zähne mitversichert werden können finden Sie hier.

Vorhandene Lücken mitversichern

Fehlende Zähne können bei einigen Zahnzusatztarifen unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden. Dies kann durch Risikozuschläge oder eine veränderte Zahnstaffel in den ersten Versicherungsjahren erfolgen.​ Wenn Sie fehlende Zähne haben, beraten wir Sie gerne und finden gemeinsam den passenden Tarif für Sie. Wichtig ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Behandlung angeraten oder begonnen sein darf.

Fehlende Zähne im Seitenzahnbereich

Fehlen am Ende einer Zahnreihe ein oder mehrere Zähne, so nennt man dies ,,Freiendposition“. Diese Zahnlücken im Seitenzahnbereich können ebenfalls mitversichert werden. Informationen zu den verschiedenen Arten, wie fehlende Zähne mitversichert werden können finden Sie hier. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen den für Sie am besten passenden Tarif zu finden.

Auf diese Arten können Sie fehlende Zähne mitversichern:

Versicherer haben bei Vertragsbeginn verschiedene Möglichkeiten, mit nicht ersetzten bzw. fehlenden Zähnen umzugehen. Hierbei geht es um tatsächlich vorhandene Zahnlücken und wie diese für eine zukünftige medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.

Fehlende Zähne ohne Leistungseinschränkungen mitversichern

Ohne Leistungseinschränkungen bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag annimmt und die fehlenden Zähne mitversichert. Zudem werden für die fehlenden Zähne keinerlei Risikozuschläge zum Beitrag berechnet und die Leistungsstaffel wird auch nicht verändert. Wie viele Zähne ohne Leistungseinschränkung mitversichert werden können, hängt von der Versicherungsgesellschaft und dem jeweiligen Tarif ab. 

Risikozuschläge in Euro pro fehlendem Zahn

Ein Risikozuschlag in Euro bedeutet, dass bei einem Zahnzusatztarif ein bestimmter Betrag, z.B. 2 EUR für jeden fehlenden Zahn zum monatlichen Beitrag dazu berechnet wird. Die fehlenden Zähne sind in diesem Fall mitversichert und es werden Leistungen für zukünftig notwendigen Zahnersatz, wie Brücken, Kronen oder Implantate und die Versorgung der Zahnlücken erbracht. Die Höhe der Risikozuschläge und die maximale Anzahl an fehlenden Zähnen, die mitversichert werden können, variiert von Tarif zu Tarif.

Prozentuale Risikozuschläge für fehlende Zähne

Ein Risikozuschlag in Prozent bedeutet, dass bei einem Zahnzusatztarif ein bestimmter prozentualer Anteil des monatlichen Beitrags, z.B. 20% für jeden fehlenden Zahn zum monatlichen Beitrag dazu berechnet wird. Wenn Ihr monatlicher Beitrag z.B. 18,40 EUR beträgt und Sie einen Risikozuschlag von 20% zahlen müssen, würde sich der Beitrag um 3,68 EUR pro fehlenden Zahn erhöhen. 

Reduzierte Leistungsstaffel

Einige Zahnzusatztarife reduzieren in den Anfangsjahren aufgrund fehlender Zähne die Leistungsstaffel. Die Erstattungsleistungen, die Sie in den Anfangsjahren bekommen, ist in diesem Fall geringer, als ohne fehlende Zähne. Der Vorteil ist, dass bei diesen Tarifen fehlende Zähne ohne Beitragszuschlag mitversichert werden können.

Vertragsablehnung oder Leistungsausschluss aufgrund fehlender Zähne

Vertragsablehnung aufgrund fehlender Zähne

Fehlende Zähne können der Grund dafür sein, dass die Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag ablehnt. Ab wieviel fehlenden Zähnen Ihr Antrag abgelehnt wird hängt von den Tarifen ab. Wenn Sie fehlende Zähne haben, beraten wir Sie gerne, welche Zahnzusatzversicherung für Sie in Frage kommt. 

Leistungsausschluss von fehlenden Zähnen

Ein Leistungsausschluss für fehlende Zähne bedeutet, dass der Antrag von der Gesellschaft angenommen wird, doch die bei Vertragsbeginn fehlenden Zähne werden nicht mitversichert. Für diese fehlenden Zähne können Sie dann keine Leistungen in Anspruch nehmen. Andere Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung, wie z.B. die professionelle Zahnreinigung, werden trotzdem erstattet.  

Fazit zu fehlenden Zähnen bei Zahnzusatzversicherungen

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie fehlende Zähne mitversichern können, ausgiebig zu informieren. Viele Kunden denken, dass fehlende Zähne vom Versicherungsschutz automatisch ausgeschlossen sind. Das stimmt nicht immer. Es gibt empfehlenswerte Zahnzusatzversicherungen, bei denen Sie Ihre fehlenden Zähne mitversichern können. Fehlende Zähne können entweder ohne Leistungseinschränkungen, mit Risikozuschlägen oder einer veränderten Leistungsstaffel mitversichert werden. Wir beraten Sie gerne, welche Zahnzusatzversicherung für Sie in Frage kommt, wenn Sie bereits fehlende Zähne haben. 

 

 

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