Deutscher Zahnversicherungs-Service Entscheidungshilfen Wartezeiten Wartende Menschen

Wartezeiten

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Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen

Wenn eine Wartezeit bei Ihrer Zahnzusatzversicherung vereinbart ist, bedeutet das, dass Sie nach Vertragsabschluss für einen bestimmten Zeitraum noch keine Leistungen aus dem Tarif in Anspruch nehmen können. Wie lange dieser Zeitraum ist und für welche Leistungen es eine Wartezeit gibt, hängt vom Tarif ab. Die Leistungen, für die Wartezeiten vereinbart sein können, werden in vier Kategorien eingeteilt:

  • PZR (Professionelle Zahnreinigung)
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • KFO (Kieferorthopädie)

Keine Wartezeit bedeutet jedoch nicht, dass eine zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits angeratene und laufende Behandlungen von der Zahnzusatzversicherung übernommen wird. Die meisten Zahnzusatzversicherung haben mittlerweile keine Wartezeit mehr. Das bedeutet Sie können direkt ab Versicherungsbeginn Leistungen aus dem Tarif in Anspruch nehmen. Zu beachten sind hier lediglich die Summenbegrenzungen in den Anfangsjahren der Versicherung. Informationen zur Leistungsstaffel finden Sie hier

Zahnzusatztarife ohne Wartezeit

Für eine anstehende Behandlung beim Zahnarzt, z.B. das Setzen eines Implantates, kann eine hohe Zahnarztrechnung auf Sie zukommen. Mit einer Zahnzusatzversicherung werden diese Kosten oder ein großer Teil davon übernommen und somit fällt die Entscheidung für eine optimale moderne Zahnbehandlung einfacher. Viele Patienten möchten nach einer bereits angeratenen und geplanten Behandlung noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um die hohen Kosten nicht alleine tragen zu müssen. Deshalb ist auch eine häufig gestellte Frage beim Abschluss: Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten? Die Antwort lautet „Ja“. Doch auch hier gilt: Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf eine Behandlung weder angeraten noch begonnen sein. Es gibt wenige Tarife, die Sofortleistungen anbieten und auch bei bereits angeratenen Behandlungen leisten. 

 

 

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