Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar

Sofortleistungen

  • Über 300 Tarife im Vergleich
  • Professionelle Abwicklung
  • Schon ab 15,80€ im Monat

Versichern wenn es eigentlich schon zu spät ist

Ihr Zahnarzt hat Ihnen beim letzten Besuch das Einsetzen eines Implantates empfohlen, Sie bereits einen Kostenvoranschlag erhalten oder schon einen Termin für die Behandlung gemacht? Für eine Zahnzusatzversicherung für diese Behandlung ist es dann eigentlich schon zu spät. Zahnzusatzversicherungen leisten in der Regel nicht für angeratene oder geplante Behandlungen, sondern erst für Behandlungen, die nach Versicherungsbeginn anfallen. Falls Sie die hohe Rechnung zum Beispiel für ein Implantat, die auf Sie zukommt nicht alleine tragen möchten, gibt auch für diesen Fall einige wenige passende Zahnzusatzversicherungen.

Gibt es Zahnzusatzversicherungen, die sofort leisten?

Ein sehr bekannter Tarif mit Sofortleistungen ist der ZEZ von der ERGO Direkt. Dieser Tarif leistet für angeratene und geplante Behandlungen und verdoppelt den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Die Verdoppelung bedeutet, dass Sie von Ihrer Zahnzusatzversicherung nochmal genau den Betrag erstattet bekommen, den Sie auch von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung als Festzuschuss erhalten haben. Wenn Sie also zum Beispiel eine Brücke einsetzten lassen möchten für rund 850 Euro und von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen Festzuschuss von ca. 510 Euro bekommen, erstattet der Zahnzusatztarif ZEZ ebenfalls nochmal 510 Euro. Damit könnten Sie die gesamte Rechnung für die Brücke erstatten lassen. Für eine einzelne Krone oder ein Inlay lohnt sich dieser Tarif allerdings nicht.

Im Gegensatz zu dieser Verdoppelung des Festzuschusses gibt es noch die Tarife der UKV und SDK, die ebenfalls für angeratene Behandlungen Leistungen erstatten. Diese leisten allerdings nur für Behandlungen, die zur Versorgung eines fehlenden Zahns dienen. Sie können mit diesen Tarifen zwar auch Leistungen für andere zahnerhaltende Maßnahmen, z.B. eine Wurzel- oder Parodontitisbehandlung in Anspruch nehmen, allerdings nur, wenn diese nach Versicherungsbeginn geplant wurden. Die Sofortleistungen der Tarife beziehen sich also nur auf Zahnersatz-Maßnahmen.Sie können diese Tarife unabhängig vom Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, da die Tarife einen bestimmten Prozentsatz für Zahnersatz erstatten und nicht den Festzuschuss verdoppeln.

 

 

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