Allianz MeinZahnschutz 90
Die Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz 90 ist ein All-Inklusive-Tarif der Allianz ohne Altersrückstellung. Besonders empfehlenswert ist er für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Geburtstag, die möglicherweise eine kieferorthopädische Behandlung benötigen oder für Erwachsene, denen regelmäßige Vorsorge sowie moderne und hochwertige Maßnahmen bei Zahnerhalt und Zahnersatz wichtig sind.
Die Highlights der Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz 90 sind das gute Angebot bei der Kinder-Kieferorthopädie, die unbegrenzte Leistung für Zahnmedizinische Prophylaxe inklusive der professionellen Zahnreinigung und die umfassenden Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung.
- Professionelle Zahnreinigung (PZR) pro Jahr: 100 %, ohne Summenbegrenzung
- Hochwertige Kunststofffüllungen: 100 %, inkl. Kassenleistung
- KFO bis 18 Jahre KIG 3-5 (mit Kassenbeteiligung): 90 % bis max. 2500 EUR je Versicherungsfall
- max. Anzahl fehlende Zähne mitversicherbar: 3 fehlende Zähne (25 % Zuschlag pro Zahn)
Vom DZVS für Sie analysiert: Das leistet der Tarif Allianz MeinZahnschutz 90!
Prophylaxe im Tarif Allianz MeinZahnschutz 90:
Für die Zahngesundheitsprophylaxe bietet der Tarif eine Kostenerstattung von 100% abzüglich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Übernommen werden die Aufwendungen für die professionelle Zahnreinigung (PZR), für Fissuren-Versiegelung, das Entfernen von Belägen, Entfernen des Biofilms, die Oberflächen-Politur und Fluoriderungsmaßnahmen. Aufwendungen für eine Zahnaufhellung (Bleaching) werden zu 100% bis 150 € in zwei Versicherungsjahren erstattet.
Zahnerhalt im Tarif Allianz MeinZahnschutz 90:
Für Zahnbehandlungen übernimmt der Tarif die Kosten nach Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu 100%. Für Leistungen eines Privat-Zahnarztes, die nicht von der GKV erstattet werden, übernimmt der Tarif zu 75%. Zu zahnerhaltenden Maßnahmen zählen hochwertige Kunststoff-Füllungen sowie Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhesiv-Füllungen. Außerdem werden Wurzelkanalbehandlungen, Wurzelspitzenresektionen und Parodontitisbehandlungen einschließlich Schleimhauttransplantation, Bakterien-/DNA-Test und Maßnahmen zum Knochaufbau übernommen.
Zahnersatz im Tarif Allianz MeinZahnschutz 90:
Behandlungen im Bereich Zahnersatz werden im Rahmen der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu 100% erstattet, abzüglich der GKV Vorleistung. Leistungen außerhalb der Regelversorgung werden abzüglich der Vorleistung der GKV zu 90% erstattet. Bei Behandlungen eines Privat-Zahnarztes werden 65% erstattet. Erstattet werden Aufwendungen für Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen und Inlays.
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Erstattet werden unter Anderem Brücken, Kronen, Stiftzähne, Inlays sowie Kunststoff- und Keramikverblendungen. Für Implantate werden 90% abzüglich der Vorleistung der GKV erstattet. Anfallende chirurgische Leistungen, wie zum Beispiel Knochenaufbau (Augmentation) werden im Rahmen einer implantologischen Behandlung ebenfalls übernommen.
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Kieferorthopädie im Tarif Allianz MeinZahnschutz 90:
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Geburtstag werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in Höhe von 90% abzüglich der GKV Vorleistung bis maximal 2500 € pro Versicherungsfall erstattet. Für Leistungen eines Privat-Zahnarztes werden 65% übernommen. Erstattet werden unter anderem Keramik- und Mini-Brackets sowie farblose und superelastische Bögen.
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Kieferorthopädische Behandlungen für Personen, die älter als 20 Jahre alt sind, werden aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ebenfalls zu 90% abzüglich der Vorleistung der GKV.
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Weitere Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 90:
Der Tarif erstattet Aufwendungen für zahntechnische Leistungen sowie für Verbands- und Arzneimittel. Schmerzlindernde Maßnahmen, wie Akupunktur, Analgo-Sedierung, Hypnose, Lachgas-Sedierung und Vollnarkose werden ebenfalls übernommen.
Bedingungen des Tarifs Allianz MeinZahnschutz 90:
Der Tarif MeinZahnschutz 90 hat keine Wartezeiten. In den ersten drei Versicherungsjahren gelten folgende Erstattungshöchstbeträge: Im ersten Versicherungsjahr werden maximal 1.000 € erstattet, in den ersten beiden Versicherungsjahren bis 2.000€ und während den ersten drei Versicherungsjahren bis 3.000 €. Bei unfallbedingten Behandlungen entfallen diese Höchstgrenzen.
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Unsere Empfehlung
Der Deutsche Zahnversicherungs-Service ist als spezialisierter Versicherungsmakler für Zahnzusatzversicherungen nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Für eine objektive Bewertung und damit Sie eine fundierte Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung treffen können, empfehlen wir Ihnen den Tarif MeinZahnschutz 90 mit weiteren Tarifen in unserem Online-Rechner zu vergleichen. So erhalten Sie einen transparenten Vergleich und können für sich und Ihre Zähne die optimale Absicherung zu finden. Darüber hinaus beraten wir Sie natürlich gerne persönlich, um die am besten passende Zahnzusatzversicherung für Sie zu finden.
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