Strahlendes Lächeln dank Zahnzusatzversicherung mit Bleaching
Weiß, weißer, Ihre Zähne – mit einem professionellen Bleaching können Sie Ihre Zähne aufhellen lassen und sich über ein strahlendes Lächeln freuen. Einige Zahnzusatzversicherungen decken das Bleaching inzwischen mit ab. Der Deutsche Zahnversicherungs-Service findet für Sie den besten Tarif!
Für einen strahlenden ersten Eindruck
Unsere Zähne sind unser Aushängeschild. Sie haben einen großen Einfluss darauf, welchen ersten Eindruck wir bei unseren Mitmenschen hinterlassen. Denn mit einem Lächeln im Gesicht können Sie andere Personen für sich gewinnen. Deswegen ist es verständlich, dass viele Menschen sich makellose und strahlend weiße Zähne wünschen, die sauber und gepflegt aussehen.
Im Laufe des Lebens machen unsere Zähne viel mit. Wir benutzen sie täglich, was mit der Zeit zur Abnutzung führt, und auch verschiedene Genussmittel hinterlassen ihre Spuren. Durch Lebensmittel wie Kaffee, Tee und Rotwein, aber auch durch Nikotin kann es zu unschönen, gelblichen Verfärbungen auf den Zähnen kommen – was viele Menschen als unangenehm und ungepflegt empfinden. Eine gute Mundhygiene und regelmäßige professionelle Zahnreinigungen (PZR) sind effiziente Mittel gegen verfärbte Zähne, doch manchmal reicht selbst das nicht aus.
Effiziente Zahnaufhellung dank Bleaching
Für eine Aufhellung der Zähne können Sie beim Zahnarzt ein Bleaching machen lassen. Hierbei wird die Zahnfarbe bis zur gewünschten Nuance angepasst, damit Ihr Lächeln genau Ihren Vorstellungen entspricht. Allerdings sind solche Behandlungen teuer – zwischen 200 und 800 Euro kann ein Zahnbleaching kosten. Da es sich hierbei um eine rein ästhetische Maßnahme handelt, erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) keine Behandlungskosten.
Mittlerweile gibt es einige Zahnzusatzversicherungen, in denen das Bleaching enthalten ist. Den Überblick über die verschiedenen Tarife zu behalten ist schwierig, vor allem, weil sie sich oft nur in kleinen Details unterscheiden. Manche Versicherungen erstatten z. B. höhere Summen, dafür können Sie aber maximal alle vier Jahre zum Bleaching gehen. Damit Sie sich nicht durch den Tarifdschungel der Zahnzusatzversicherungen schlagen müssen, haben wir uns darauf spezialisiert, für unsere Kunden den jeweils optimalen Tarif zu finden. Unsere Experten vom Deutschen Zahnversicherungs-Service haben bereits alle in einer Zahnarztpraxis gearbeitet und wissen so genau, worauf es ankommt. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und erhalten Sie Ihren kostenlosen Vergleich der Zahnzusatzversicherungen mit Bleaching!
*Leistungsstaffel (Begrenzung der Leistung in den Anfangsjahren der Versicherung)
Die perfekte Kombi für weiße Zähne – Zahnzusatzversicherung mit PZR & Bleaching
Sie wünschen sich saubere und strahlend weiße Zähne? Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) hält die Zähne sauber und gesund, ein Bleaching sorgt für Ihre Wunschzahnfarbe. Viele Zahnärzte empfehlen eine PZR als Vorbereitung eines Bleachings. Damit Sie sich keine Sorgen über die Kosten machen müssen, bieten einige Versicherer inzwischen eine PZR-Flatrate an. Mit ihr können Sie die professionelle Zahnreinigung so oft wahrnehmen, wie es medizinisch notwendig ist – ohne Anzahl- und Kostenbegrenzung! Die PZR-Flatrate Premium bietet sogar noch einige weitere Leistungen. Jetzt Vorteile entdecken und PZR-Flatrate sichern!
Was ist ein Zahnbleaching überhaupt?
Bei einem Zahnbleaching werden Ihre Zähne durch chemische Substanzen künstlich aufgehellt, um unschöne, meist gelbliche Verfärbungen zu entfernen. Das Bleichmittel – meist kommt Wasserstoffperoxid zum Einsatz – wird auf die Zähne aufgetragen und durchdringt beim Einwirken den Zahnschmelz und das Zahnbein (Dentin). Hier findet eine Oxidation statt, die für die Aufhellung sorgt. Das Ergebnis kann anhand der Vita-Farbskala stufenweise ausgewählt werden. Ihr Zahnarzt hilft Ihnen bei der Entscheidung, welche Zahnfarbe gut zu Ihnen passt, denn ein zu helles Weiß kann schnell unnatürlich wirken.
Wie viel kostet ein Bleaching beim Zahnarzt?
Für ein Bleaching müssen Sie mit Kosten von 200 bis 800 Euro rechnen. Der genaue Preis hängt jedoch vom jeweiligen Zahnarzt ab. In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gibt es keine Abrechnungsposition für die kosmetische Zahnaufhellung, weshalb das Bleaching meist als Verlangensleistung abgerechnet wird – dadurch ist die mögliche Preisspanne recht groß. Die GKV erstattet die Kosten nicht, weil das Bleaching eine rein ästhetische Behandlung und somit nicht medizinisch notwendig ist. Da eine Zahnaufhellung nicht ewig hält, sondern alle paar Jahre erneuert werden muss, kommen ggf. erhebliche Kosten auf Sie zu.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Bleaching deckt die Kosten für eine Zahnaufhellung teilweise bis zu 100 % ab – je nach Tarif und Ihren Bedürfnissen. Der Deutsche Zahnversicherungs-Service hilft Ihnen bei der Auswahl des passenden Tarifs.
Wieso sollte man ein Bleaching machen?
Durch Genussmittel wie Kaffee, Tee, Rotwein und Nikotin können Zähne sich gelblich verfärben. Viele Verschmutzungen lassen sich durch eine professionelle Zahnreinigung (PZR) meist gut entfernen. Bei besonders hartnäckigen Verfärbungen hilft oft nur eine künstliche Zahnaufhellung. Ist man mit der eigenen Zahnfarbe nicht zufrieden, kann ein Zahnarzt die Zähne mittels chemischer Substanzen bleichen.
Doch Achtung: Ein Bleaching ist nicht dauerhaft. Es muss regelmäßig wiederholt werden, damit die Wunschfarbe erhalten bleibt.
Für wen kommt ein Zahnbleaching infrage? Was spricht dagegen?
Ein Zahnbleaching ist für Personen interessant, die stark verfärbte Zähne haben und sich eine hellere Zahnfarbe wünschen. Denn unansehnliche Zähne sorgen meist für unangenehme Reaktionen der Mitmenschen und beeinträchtigen in schweren Fällen oft das Selbstwertgefühl der Betroffenen. Ein Bleaching kann Abhilfe schaffen.
Die Zahnaufhellung kann bei allen Menschen durchgeführt werden, die gesunde Zähne und ein gesundes Zahnfleisch haben. Der Grund ist das Bleichmittel: Bei Zähnen mit unbehandelter Karies, defektem Zahnschmelz, sonstigen Beschädigungen oder undichten Füllungen kann das Bleaching-Mittel in das Innere des Zahns eindringen und den Zahn oder Nerv beschädigen. Wenn Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch gesund sind, steht dem Bleaching in der Regel nichts im Wege – es sei denn Sie sind schwanger, stillen noch oder haben eine Unverträglichkeit gegen das Bleichmittel.
Sie sollten also kein Bleaching machen lassen, wenn Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch nicht komplett gesund sind. Ausschlusskriterien sind in Kürze:
- Karies
- Beschädigungen am Zahn
- Defekter Zahnschmelz
- Undichte Füllungen
- Sehr empfindliche Zähne
- Schwangerschaft/Stillzeit
- Unverträglichkeit gegen Inhaltsstoffe des Bleichmittels
Wieso sollte man ein Zahnbleaching nicht zu Hause, sondern beim Zahnarzt machen?
Mittlerweile gibt es Produkte, mit denen man ein Zahnbleaching auch zu Hause durchführen kann. Zahnärzte raten davon allerdings ab, weil
- das Bleichmittel in Heim-Produkten deutlich niedriger dosiert ist als beim Zahnarzt und
- eine falsche Anwendung des Bleichmittels zu gesundheitlichen Problemen führen kann.
Das Bleaching beim Zahnarzt ist deutlich effizienter und sicherer – aber auch teurer. Darüber müssen Sie sich mit einer Zahnzusatzversicherung inkl. Bleaching keine Sorgen machen, denn sie übernimmt bis zu 100 % der Kosten. Jetzt Tarife vergleichen!
Bleaching oder Veneers – was ist besser?
Hellere Zähne können neben einem Bleaching auch mit so genannten Veneers erreicht werden. Diese dünnen Keramikverblendungen werden auf den Zahn aufgebracht und mit einem Spezialklebstoff befestigt. Durch diese Adhäsivtechnik sind sie sehr lange haltbar, aber auch sehr kostenintensiv in der Herstellung und insbesondere, wenn Reparaturen notwendig werden.
Wenn Sie sich allerdings einfach nur weißere Zähne wünschen, ist das Bleaching meist der bessere Weg. Denn Veneers sind vor allem dazu gedacht, Zahnfehlstellungen, Zahnlücken, abgebrochene Ecken und unregelmäßige Oberflächen zu kaschieren. Die Zahnaufhellung ist lediglich ein schöner Begleiteffekt.
Sind Sie also mit Ihrer Zahnfarbe unzufrieden und haben gesunde Zähne ohne Fehlstellungen, Beschädigungen und Lücken, kommt für Sie vermutlich eher das Bleaching infrage. Lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Zahnarzt beraten, um die optimale Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Entscheiden Sie sich für eine Zahnaufhellung, empfehlen wir Ihnen, noch vor Beginn der Behandlung eine Zahnzusatzversicherung mit Bleaching abzuschließen. Denn viele Versicherungen haben keine Wartezeit, sodass Sie mit der Behandlung direkt nach Vertragsabschluss starten können.
Wie läuft ein Bleaching beim Zahnarzt ab?
Bei einer Bleaching-Behandlung gibt es in der Regel vier Schritte:
- Bevor es losgehen kann, prüft Ihr Zahnarzt zunächst Ihren Zahnstatus und sucht dabei u. a. nach Karies, Verletzungen im Zahnfleisch und vergrößerten Zahnfleischtaschen. Nur wenn Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch gesund sind, kann das Bleaching durchgeführt werden.
- Als vorbereitende Maßnahme für das Bleaching raten viele Zahnärzte zu einer professionellen Zahnreinigung (PZR), damit das Endergebnis gleichmäßig und nicht durch vorhandene Zahnbeläge fleckig wird.
- Anschließend wird anhand der Vita-Farbskala die gewünschte Zahnfarbe bestimmt. Dafür werden die Farbproben auf der Skala mit Ihren aktuellen Zahnfarbe verglichen.
Als letzter Schritt führt Ihr Zahnarzt das Bleaching durch. Die Behandlung dauert normalerweise rund 90 Minuten. Mit einem Wangenhalter bringt der Zahnarzt Ihre Lippen auf Abstand zu den Zähnen und trägt eine Schutzschicht auf das Zahnfleisch auf. Anschließend trägt er das Bleichmittel auf und oft kommt dabei auch eine spezielle UV-, LED- oder Halogen-Lampe zum Einsatz, um die Wirkung des Bleichmittels zu unterstützen. Zum Schluss wird das Ergebnis geprüft und ggf. optimiert.
So finden Sie die optimale Zahnzusatzversicherung inkl. Bleaching
Die Suche nach der perfekten Zahnzusatzversicherung kann frustrierend sein, weil das Angebot unüberschaubar groß ist. Außerdem ist das Wichtigste, dass die Versicherung Ihnen nur Leistungen bietet, die Sie auch wirklich brauchen. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Bleaching abschließen möchten, sind meist auch andere Leistungen enthalten, wie z. B. Zahnersatz.
Insgesamt sind drei Kriterien bei einer Zahnzusatzversicherung entscheidend:
- Ihr aktueller Zahnstatus – Manche Versicherungen könnten Sie wegen bestimmter Befunde als Versicherungsnehmer ausschließen.
- Ihre benötigten Leistungen – Bei einer Zahnzusatzversicherung kommt es auf Ihren persönlichen Bedarf an – die Leistungen müssen dazu passen.
- Ihre finanzielle Situation – Für eine Zahnzusatzversicherung sollten Sie nur so viel zahlen müssen, wie Sie können. Sie sollte keine finanzielle Belastung sein.
Damit Sie alle Leistungen bekommen, die Sie suchen, ohne unnötig viel Geld dafür zu bezahlen, stehen Ihnen unsere Experten im Service Center zur Seite. Sie haben alle bereits in einer Zahnarztpraxis gearbeitet und wissen, welche Leistungen für Sie Sinn machen. Nach einer persönlichen Beratung erstellen sie Ihnen einen objektiven Vergleich verschiedener Zahnzusatzversicherungen mit Bleaching, die genau Ihren Wünschen entsprechen. Finden Sie den besten Tarif mit dem Deutschen Zahnversicherungsservice – fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich an!
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