15 Jahre nach der Einführung des Festzuschusssystem können gesetzlich Versicherte ab Oktober 2020 mit einer höheren Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz rechnen. Für Kronen, Brücken oder Prothesen wird der Festzuschuss um 10% erhöht. Bisher gab es für die Kosten der Regelversorgung eine Kostenerstattung von 50%. Diese steigt ab dem 1. Oktober 2020 auf 60%. Das Problem des hohen Eigenanteils besteht allerdings weiterhin.

Bei einer Zahnlücke im Seitenzahnbereich zum Beispiel wird bisher ein Festzuschuss von 50% des Gesamtbetrages erstattet. Die Regelversorgung mit einer einfachen Brücke aus unedlem Metall kostet ungefähr 750 Euro. Der Festzuschuss beträgt in diesem Beispiel 375 Euro und es verbleibt der Eigenanteil von 375 Euro. Mit einem 10 Jahre lückenlos geführtem Bonusheft kann der Zuschuss von 50% auf 65% steigern und der Festzuschuss steigt auf 487,50 Euro.

Ab Oktober wird für eine solche Behandlung ein Festzuschuss von 60%, also 450€ gezahlt. Mit dem Bonusheft kann der Zuschuss auf 75%, also 562,50 Euro gesteigert werden. Gesetzlich Versicherte bekommen bei diesem Beispiel ab Oktober einen Festzuschuss von 450 Euro anstelle von 375 Euro. Mit dem Bonusheft sind es 562,50 Euro, anstelle von 487,50 Euro. Der Festzuschuss erhöht sich also lediglich um rund 75 Euro.

Nicht nur der hohe Eigenanteil bleibt weiter bestehen, gesetzlich Versicherte bekomme weiterhin nur eine Basisversorgung mit der günstigsten Ausführung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die meisten Patienten möchten allerdings eine höherwertige Versorgung in Anspruch nehmen, als die Regelversorgung vorsieht. Wenn Patienten z.B. statt einer einfachen Metallbrücke eine hochwertige Vollkeramikbrücke einsetzen lassen, kostet die sehr viel mehr als die Regelversorgung. Schon bei der Regelversorgung ist der Eigenanteil meist nicht für jeden Patienten tragbar und die Erhöhung des Festzuschuss um ca. 75 Euro bei einem Eigenanteil von 2.000 bis 2.500 Euro wirkt dem nicht entgegen.

Genau aus diesem Grund ist, trotz der Erhöhung des Festzuschusses, der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Je nach Tarif werden bis zu 100% des Eigenanteils für hochwertigen Zahnersatz erstattet. Gute Zahnzusatzversicherungen haben dazu keine Gesundheitsfragen und Wartezeiten mehr und Sie können die Leistungen direkt in Anspruch nehmen. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass noch keine Behandlung angeraten oder begonnen wurde.

Für solche Fälle gibt es allerdings auch einige wenige Versicherungen, die den Festzuschuss bei angeratenen oder begonnenen Behandlungen verdoppeln. Diese Verdoppelung garantiert allerdings keine Kostenübernahme von 100% und je nach Höhe des Festzuschusses kann immer noch ein Eigenanteil verbleiben. Deshalb lohnen sich solche Tarife erst am einem Festzuschuss von 814 Euro.

Der Deutsche Zahnversicherungs-Service (DZVS) berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Ihre Zahnzusatzversicherungen. Auf der Basis von über 300 Tarifen beraten wir befundorientiert und finden für Sie das passende Angebot. Für alle Ihre Fragen, auch zu sämtlichen Erstattungsthemen, sind wir Ihr dauerhafter erster Ansprechpartner. Alle Informationen finden Sie unter https://dzvs.de.

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