Schon im August hatte die WHO die missverständliche Empfehlung, nicht dringende Zahnarzttermine abzusagen, korrigiert. Die Bundesärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) wiesen ebenfalls darauf hin, dass aufgrund der hohen Hygienestandards beim Zahnarzt das Infektionsrisiko als sehr gering gilt und regelmäßige Zahnarztbesuche unbedingt weiterhin wahrgenommen werden sollen.
Eine zahnärztliche Versorgung zum Erhalt und Verbesserung der eigenen Mundgesundheit, aus Angst vor Ansteckung mit Covid-19 zu verschieben, ist völlig unbegründet und gefährdet zusätzlich die eigene Gesundheit. Das Risiko einer dauerhaften Verschlechterung der Mundgesundheit ist die Folge, da die Entstehung von Krankheiten, wie Karies oder Parodontitis unter Umständen nicht früh genug erkannt wird. Eine schlechte Mundgesundheit kann außerdem Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheit haben und diese gefährden.
Genau aus diesem Grund appelliert der Präsident der BZÄK Dr. Peter Engel anlässlich des Teil-Lockdowns im November 2020 an die Zahnärzte und Patienten. Zwei wichtige Botschaften angesichts der Corona-Pandemie für Patienten und Praxisteams vermittelt der BZÄK-Präsident in seinem aktuellen Statement. Zum Einen bestätigt er, dass weder für Patienten noch für die Praxismitarbeiter ein erwähnenswertes Infektionsrisiko besteht, wenn die Hygieneregeln eingehalten werden. Zum Anderen stellt er die Zahnmedizin als elementaren Teil der Medizin und damit als essentiell für die Gesundheit dar.
Zudem hat die BZÄK seit dem Ausbruch der Pandemie keine nennenswerten Infektionszahlen in Zahnarztpraxen feststellen können – weder bei Patienten noch bei den Praxismitarbeitern oder Zahnärzten. Das Bewusstsein für die eigene Gesundheit ist durch Corona stark gestiegen, weshalb jeder, der Wert auf eine gute Mundgesundheit legt regelmäßige Vorsorgebehandlungen beim Zahnarzt unbedingt wahrnehmen sollte. Der Mund stellt eine Eingangspforte für Viren da, weshalb eine gute Mundgesundheit eine Barriere gegen Infektionskrankheiten, wie auch Covid-19 bietet.
Um sich selbst vor dem Corona-Virus zu schützen ist das Absagen von Zahnarztbesuchen also der ganz falsche Weg. Denn durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen und die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt wird die Mundgesundheit verbessert und gleichzeitig die Barriere gegen Infektionen gestärkt. Wer großen Wert auf die eigene Mundgesundheit legt, sollte demnach regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung gehen.
Damit Ihnen weder die Angst vor Corona, noch die Kosten der regelmäßigen PZR im Weg stehen, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit einer PZR-Flatrate. Es gibt einen Tarif für nur 9 Euro im Monat, der weder eine Begrenzung bei der Anzahl, noch bei der Höhe der Kostenerstattung für die professionelle Zahnreinigung hat. Ebenfalls mitversichert sind Füllungen, Endo und PA und es gibt weder Gesundheitsfragen, noch Wartezeiten. Besonders empfehlenswert ist dieser Tarif für Patienten, die mehr als einmal im Jahr zur professionellen Zahnreinigung gehen, da Sie mit der PZR-Flatrate so oft wie nötig eine PZR durchführen lassen können.
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Quelle: zm online, 2020, https://www.zm-online.de/news/politik/who-korrigiert-missverstaendliche-empfehlung-zur-sicherheit-von-zahnarztbesuchen/; https://www.zm-online.de/news/politik/bzaek-praesident-dr-peter-engel-appelliert-an-die-zahnaerzteschaft/ (09.11.2020)
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