Das Bonusheft zum Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wurde bereits 1989 eingeführt und sollte eigentlich jedem bekannt sein. Das Bonusheft wird beim Zahnarzt vorgelegt und durchgeführte Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen werden eingetragen. Zum einen werden Sie durch das Bonusheft daran erinnert regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen, um Mund- oder Zahnerkrankungen vorzubeugen. Zum Anderen können Sie mit einem lückenlosen Bonusheft Geld sparen. Der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse für Zahnersatz erhöht sich prozentual, je nach dem, wie lange Sie Ihr Bonusheft führen und ob sie regelmäßig gestempelt haben. Das ganze soll jetzt noch einfacher werden.

Ab dem Jahr 2022 soll das digitale Bonusheft als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) für Patienten und Zahnarztpraxen nutzbar sein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben zusammen das medizinische Informationsobjekt (MIO) „zahnärztliches Bonusheft“ umgesetzt. In einer elektronischen Patientenakte dienen medizinische Informationsobjekte (MIO) dazu, medizinische Daten in einem standardisierten Format zu dokumentieren, um sie dann über jedes IT-System auslesen und bearbeiten zu können.

Die Digitalisierung des Bonusheftes bringt erhebliche Vorteile für Patienten und Zahnärzte. Weniger Bürokratie und Zeitaufwand in der Praxis führen zu schnelleren Prozessen und die gewonnene Zeit kann für mehr Behandlungen genutzt werden. Mit entsprechenden Apps können in Zukunft die Patienten sogar an die Vorsorgetermine auf ihrem Smartphone erinnert werden, schreibt die dzw. Zudem wird die Kommunikation zwischen Praxis und Patienten schneller und Patienten können einfacher über den Status der Vorsorge informiert werden.

Der Austausch zwischen einzelnen Praxen, Ärzten, Kostenträgern und anderen Bereichen im Gesundheitswesen soll ebenfalls leichter werden. Dabei verbleiben die Daten immer beim Patienten und die Einsicht oder Verarbeitung ist nur mit Zustimmung möglich. Das Ziel ist es, weitere papiergebundene Prozesse zu digitalisieren und die Bürokratieentlastung in den Praxen voran zu bringen.

Das digitale Bonusheft wird als erstes zahnärztliches medizinisches Informationsobjekt (MIO) in die elektronische Patientenakte integriert. Künftig entfällt das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen, wenn Patienten das Bonusheft bei ihrem Termin mal nicht dabei hatten. Außerdem wird das Nachweisen der Kontrolluntersuchungen bei den gesetzlichen Krankenkassen, um den Bonus für eine Behandlung in Anspruch zu nehmen, durch das digitale System ebenfalls einfacher.

Es gibt einige wenige Zahnzusatzversicherungen, bei denen das Bonusheft Relevanz hat und Sie die maximale Erstattung nur mit einem gepflegten Bonusheft in Anspruch nehmen können. Ob diese Tarife überhaupt interessant für Sie sind, wird der DVZS gerne für Sie überprüfen. Der Deutsche Zahnversicherungs-Service (DZVS) berät Sie zu allen Fragen rund um Ihre Zahnzusatzversicherungen. Auf der Basis von über 300 Tarifen beraten wir befundorientiert und finden für Sie das passende Angebot. Für alle Ihre Fragen, auch zu sämtlichen Erstattungsthemen, sind wir Ihr dauerhafter erster Ansprechpartner. Alle Informationen finden Sie unter https://dzvs.de.

Quelle: o.A: Das elektronische Zahnbonusheft kommt, dzw, https://www.dzw.de/epa-kzbv-elektronische-zahnbonusheft (18.08.2020)

Zahnversicherungsservice DZVS