Die Regelversorgung wird nach festgelegten „Kassensätzen“ abgerechnet. Alle zahnärztlichen Versorgungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wie z.B. Kunststofffüllungen, Inlays, Implantate, Verblendschalen u.v.m. müssen nach der Gebührenordnung der Zahnärzte abgerechnet werden. Diesen Teil nennt man dann „privatärztliche Abrechnung“.
Privatärztliche Abrechnung
Juli 9, 2019



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