Die „bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen“ enthält im Gegensatz zur BEL-Liste keine verbindlichen Höchstsätze (ist also nach oben offen). Die BEB-Liste wird vom Dental-Labor im Regelfall bei der Anfertigung von höherwertigem Zahnersatz zugrunde gelegt. Die BEB-Liste deckt das gesamte Spektrum moderner Zahnheilkunde ab.
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