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Im „bundeseinheitlichen Verzeichnis zahntechnischer Leistungen“ sind verbindliche Höchstsätze für zahntechnische Laborarbeiten festgelegt. Das BEL gilt vorwiegend für Behandlungen im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgungen (und genügt damit den Vorgaben „ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig“). Aber auch einige private Krankenversicherer orientieren sich bei der Kostenübernahme von Materialkosten an diesem Verzeichnis.

Zahnversicherungsservice DZVS