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„Ist eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung angeraten worden?“ Der Beginn einer Heilbehandlung ist in der Regel die erste (zahn-) ärztliche Untersuchung, bzw. die erste (zahn-) ärztliche Maßnahme. Das gilt auch dann, wenn zunächst nur eine Dignose oder ein Behandlungsvorschlag, z.B. in Form eines Heil- und Kostenplans (HKP), erstellt wurde oder erstellt werden soll, die medizinisch notwendigen Tätigkeiten aber zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden sollen. Es besteht also nach medizinischem Befund eine Behandlungsbedürftigkeit. Eine Zahnbehandlung ist angeraten, wenn nach medizinischem Befund eine Versorgung mit Zahnersatz konkret bevorsteht oder besprochen wurde, für einen bestimmten Zeitpunkt geplant ist oder in einem HKP zusammengestellt wurde. Demnach ist eine Zahnbehandlung nicht angeraten, wenn der Zahnarzt festgestellt, dass vorhandene oder fehlende Zähne bzw. vorhandener Zahnersatz nicht zum gegenwärtigen oder zu einem späteren Zeitpunkt behandelt bzw. ersetzt werden müssen. Weiterhin ist eine Zahnbehandlung nicht angeraten, wenn der Zahnarzt für z.B. einen mit einer Füllung versorgten aber nicht behandlungsbedürftigen Zahn mögliche Behandlungmethoden (z.B: Brücke, Implantat) vorschlägt oder in Aussicht stellt. Im Bereich Kieferorthopädie: Ihr Zahnarzt meinte, dass für Ihr Kind „evtl.“ eine Zahnspange notwendig werden wird. Ist dies schon eine beabsichtigte/angeratene Behandlung? Das kommt darauf an: Hat Ihr Zahnarzt nur vage etwas angesprochen, was vielleicht irgendwann mal sein könnte, aber noch gar nicht absehbar ist? Oder in dieser Beratung bereits eine Zahnfehlstellung diagnostiziert, und aufgrund derer ist zu erwarten, dass eine Kieferorthopädische Behandlung unabdingbar sein wird? Der Versicherer wird bei einer „zeitnahen“ Leistungsinanspruchnahme prüfen, wann exakt der Versicherungsfall eingetreten ist. Hierzu wird er beim Zahnarzt und beim Kieferorthopäden Rückfragen stellen. Sie sollten also diese Fragen zuvor mit Ihrem Zahnarzt klären, schließlich können die Kosten einer Kieferorthopädischen Behandlung schnell einige tausend Euro betragen.

Zahnversicherungsservice DZVS