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Ist in den Bedingungen des Tarifes ein vertraglich vereinbartes Leistungsverzeichnis zugrundegelegt, so kann die Versicherung die zahntechnischen Laborkosten auch auf der Grundlage dieses Verzeichnisses abrechnen. So kann es bei der Abrechnung vorkommen, dass nicht alle bei Privatpatienten möglichen Leistungen und Preise von der Versicherung erstattet werden.

Zahnversicherungsservice DZVS