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In der Richtlinie zur Regelversorgung bei Zahnersatz aus dem Sozialgesetzbuch wird festgelegt, welchem zahnärztlichen Befund welche Versorgung zugeordnet wird. Die definierte Versorgung orientiert sich dabei an zahnmedizinisch notwendigen Leistungen, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung gehören. Ästhetische Gesichtspunkte werden dabei nicht berücksichtigt. Jeder Regelversorgung wird ein Betrag zugeordnet, der dafür abgerechnet werden darf.

Zahnversicherungsservice DZVS