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Viele Leistungen die in den Beschreibungen der Zahnzusatzversicherungstarife angepriesen werden sind nicht in den Bedingungen geregelt (nicht bedingungsgemäß). Hier verweisen die Versicherer gerne auf die allgemeine Regulierungspraxis und die medizinische Notwendigkeit. Was medizinisch notwendig ist sieht jedoch jeder Versicherer anders, und der Kunde geht im Leistungsfall leer aus. Damit hier kein Ärger vorprogrammiert ist weisen wir in den Tarifbeschreibungen darauf hin welche Leistungen bedingungsgemäß, und welche nur Regulierungspraxis sind.

Zahnversicherungsservice DZVS